Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der GEMBIRD Deutschland GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.3. Die Verkaufsangestellten der GEMBIRD Deutschland GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu beziehen.
2.5. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen werden, gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern die Voraussetzungen von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen.
§ 3 Preise
3.1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich GEMBIRD Deutschland GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2. Die Angebote der GEMBIRD Deutschland GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet.
3.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Umweltpauschale, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager GEMBIRD Deutschland GmbH oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
4.1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch GEMBIRD Deutschland GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von GEMBIRD Deutschland GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die GEMBIRD Deutschland GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von GEMBIRD Deutschland GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei GEMBIRD Deutschland GmbH, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen GEMBIRD Deutschland GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
4.3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird GEMBIRD Deutschland GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich GEMBIRD Deutschland GmbH nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4.4. Sofern GEMBIRD Deutschland GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der GEMBIRD Deutschland GmbH.
4.5. GEMBIRD Deutschland GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.
4.6. Alle aufgeführte Angeboten gelten solange der Vorrat reicht. Ein Recht auf Nachlieferung bei Auslaufartikeln/Sonderangeboten besteht nicht.
§ 5 Annahmeverzug
5.1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist GEMBIRD Deutschland GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. GEMBIRD Deutschland GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
5.2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an GEMBIRD Deutschland GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 Euro, zu bezahlen - es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann GEMBIRD Deutschland GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
5.3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann GEMBIRD Deutschland GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. GEMBIRD Deutschland GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
6.1.Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der GEMBIRD Deutschland GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
7.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der GEMBIRD Deutschland GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch GEMBIRD Deutschland GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
